FAQs
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Warum sollte ich COLONIAINKASSO® meine Forderungen übertragen?
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Warum sollte ich meine Forderungen an COLONIAINKASSO® und nicht an einen Rechtsanwalt übergeben?
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Kann ich auch eine titulierte Forderung an COLONIAINKASSO® übergeben?
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Besteht die Möglichkeit, meinen Forderungsbestand an COLONIAINKASSO® zu verkaufen?
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Welche Mittel ergreift COLONIAINKASSO®, um meine Forderungen beim Schuldner beizutreiben?
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Welche Unterlagen benötigt COLONIAINKASSO® zum Einzug meiner Forderung?
1. Wie kann ich COLONIAINKASSO® beauftragen?
Sie können uns einen Auftrag per Sofortauftrag im Online-Formular, per E-Mail, Fax oder telefonisch erteilen. Gerne rufen wir Sie auch zurück. Senden sie hierzu einfach eine Rückrufbitte. Ggf. können wir Ihnen auch auf dem Postweg ein unverbindliches Angebot zukommen lassen.
2. Warum sollte ich COLONIAINKASSO® meine Forderungen übertragen? Ihre Vorteile:
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Komplettservice: COLONIAINKASSO® führt für Sie das gesamte vorgerichtliche Verfahren als auch das komplette gerichtliche Mahnverfahren sowie das Vollstreckungsverfahren durch. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes ist daher lediglich im gerichtlichen Klageverfahren notwendig.
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Professionalität: Wir sind Experten auf dem Gebiet des Forderungseinzugs und bieten Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung.
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Effizienz: COLONIAINKASSO® leitet nach Beauftragung umgehend gezielten Maßnahmen ein, um Ihre berechtigten Forderungen schnellstmöglich zu realisieren.
Denn im Bereich des Forderungsmanagements ist Zeit oftmals bares Geld!
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Entlastung: Die Übergabe einer berechtigten Forderung an COLONIAINKASSO® entlastet Sie in einem Bereich, der ansonsten hohe und kosteninensive Kapazitäten binden würde. Ihnen bleibt hierdurch wieder mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft.
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Kompetenz und Erfahrung: Unsere Mitarbeiter sind speziell geschult und verfügen über psychologische Kenntnisse, durch die ein Schuldner zur Zahlung motiviert werden kann.
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Kontrolle: COLONIAINKASSO® führt eine ständige Fristen- und Verjährungskontrolle durch.
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Langzeitüberwachung: Auch nach erfolgter Titulierung wird die Realisierung der Forderung beharrlich durch konsequente Adresspflege, Überwachung der Vermögensverhältnisse des Schuldners, Ermittlung von Anschriften und Führung von Debitorenkonten.
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Kosten: COLONIAINKASSO® macht die Inkassokosten direkt beim Schuldner geltend, so dass Ihnen im Erfolgsfall keine Kosten entstehen, da diese beim Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Weiterhin führen wir Bonitätsprüfungen durch, so dass in aussichtslosen Fällen Kosten vermieden werden können.
3. Warum sollte ich meine Forderungen an COLONIAINKASSO® und nicht an einen Rechtsanwalt übergeben?
COLONIAINKASSO® hat gerade im außergerichtlichen Bereich eine hohe Erfolgsquote vorzuweisen. Sie sparen sich im Erfolgsfall so ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren, bei dem sie üblicherweise Kostenvorschüsse leisten müssen. Ein Rechtsanwalt ist an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden und darf nicht rein erfolgsbezogen arbeiten, ein Inkassounternehmen hingegen schon. So kostet ein Mahnbescheid bei COLONIAINKASSO® nur 25,- € zzgl. Ust., also 29,75 € brutto. Egal, wie hoch der Streitwert ist.
Darüber hinaus müssen Rechtsanwaltskanzleien ein breites Spektrum im rechtlichen Bereich abdecken. COLONIAINKASSO® hingegen ist allein auf den Forderungseinzug spezialisiert und verfügt über entsprechend geschultes Fachpersonal. Daher sind wir im außergerichtlichen Bereich erfahrungsgemäß erheblich breiter aufgestellt und bieten eine Vielfalt an Möglichkeiten, die teure gerichtliche Auseinandersetzungen von vornherein vermeiden helfen.
COLONIAINKASSO® verfügt aufgrund bestehender Rahmenabkommen mit Auskunfteien über die Möglichkeit, auf Daten von Anbietern wie der Schufa zurückzugreifen, um Informationen über Ihren Schuldner zu erhalten. Hierdurch minimiert COLONIAINKASSO® die Gefahr, dass ein kostenintensives Gerichtsverfahren in Gang gesetzt wird, obgleich Ihr Schuldner eventuell dauerhaft zahlungsunfähig ist.
4. Welche Forderungen kann ich an COLONIAINKASSO® übergeben?
Der Schuldner muss sich bereits in Verzug gemäß § 286 BGB befinden. Außerdem muss es sich um eine bestehende und vom Schuldner unbestrittene Forderung handeln.
5. Kann ich auch eine titulierte Forderung an COLONIAINKASSO® übergeben?
Ja. In diesem Fall übernehmen wir für Sie die Langzeitüberwachung der Forderung für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren.
6. Besteht die Möglichkeit, meinen Forderungsbestand an COLONIAINKASSO® zu verkaufen?
Ja. Mehr hierzu erfahren Sie unter dem Punkt „Factoring" oder rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine Mail. Wir informieren Sie gerne zu diesem Thema.
7. Welche Mittel ergreift COLONIAINKASSO®, um meine Forderungen beim Schuldner beizutreiben?
COLONIAINKASSO® ist ein durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln zugelassenes und registriertes Inkassounternehmen gemäß § 10 Abs. 1 Nr.1 Rechtsdienstleistungsgesetz und unterliegt der ständigen Kontrolle und Aufsicht der entsprechenden Organe.
Wir arbeiten daher ausschließlich mit seriösen und legalen Methoden. Der Schuldner wird zunächst schriftlich und ggf. telefonisch kontaktiert. Unsere Mitarbeiter sind hierfür speziell geschult. Unsere Ansprache beim Schuldner erfolgt stets freundlich und korrekt aber zugleich auch bestimmt.
8. Welche Unterlagen benötigt COLONIAINKASSO® zum Einzug meiner Forderung?
Notwendig sind lediglich eine Kopie des Dokuments, aus dem sich die Ihre Forderung ergibt (Rechnung, Kaufvertrag, Mietvertrag etc.) sowie die Kopie einer Mahnung. Weitere Unterlagen sind grundsätzlich für unser Tätigwerden nicht erforderlich.
Wichtiger Tipp: Forderungseinzug ist Teamarbeit! Jede zusätzliche Information (z.B. Kontodaten, Immobilien etc), die Sie über den Schuldner besitzen, kann ein wichtiger Baustein des Erfolgs sein. Bitte teilen Sie uns diese Informationen mit.
9. Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Wir stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch, per Fax oder per Mail.